Transparente Verwaltung nach GvD Nr. 33/2013
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung u. Transparenz
Allgemeine Akte
Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung:
- Schulrecht | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
- Rundschreiben | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Dokumente zur strategischen Planung:
Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:
- Fachcurricula
- Leitbild und Leitziele
- Schulordnung SSP Sterzing I
Satzungen und Landesgesetze:
Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger
Zeitplan für Verwaltungspflichten (Terminkalender für Verwaltungsaufgaben):
- nicht zutreffend laut ANAC-Beschluss Nr. 430/2016
Disziplinarordnung und Verhaltenskodex:
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung u. Transparenz
Allgemeine Akte
Rechtliche Bestimmungen der Schulordnung:
- Schulrecht | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
- Rundschreiben | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Dokumente zur strategischen Planung:
Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:
- Fachcurricula
- Leitbild und Leitziele
- Schulordnung SSP Sterzing I
Satzungen und Landesgesetze:
Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger
Zeitplan für Verwaltungspflichten (Terminkalender für Verwaltungsaufgaben):
- nicht zutreffend laut ANAC-Beschluss Nr. 430/2016
Disziplinarordnung und Verhaltenskodex:
Politisch administrative Organe
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden. Die personelle Zusammensetzung dieser Organe wird jährlich im Dreijahresplan des Bildungsangebotes veröffentlicht.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
- Der Direktor/Die Direktorin sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor/Die Direktorin ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
- Der Direktor/Die Direktorin ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
- Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor/die Direktorinautonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan des Bildungsangebotes, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor/die Direktorin dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
- Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor/die Schuldirektorin den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
- Der Direktor/Die Direktorin organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden.
- Der Direktor/Die Direktorin genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
- Der Schuldirektor/die Schuldirektorin trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel.
- Der Direktor/Die Direktorin führt die Beschlüsse des Schulrates durch.
- Dem Direktor/Der Direktorin können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
- Der Direktor/Die Direktorin kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
Kompetenzen des Schulrates:
(laut LG Nr. 20/1995)
- genehmigt das Budget und den Jahresabschluss.
- hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
- er genehmigt den vom Lehrerkollegium nach den Richtlinien des Direktors ausgearbeiteten Dreijahresplan des Bildungsangebotes und überprüft dabei die Übereinstimmung der geplanten pädagogisch didaktischen Maßnahmen mit den vorgegebenen Zielen,
- er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb in Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan des Bildungsangebotes,
- er bestimmt, nach Anhörung des Eltern- und Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts die Stundentafel,
- er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
- er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Dienstleistungscharta der schulischen Dienste.
- setzt die Beiträge zu Lasten der Schüler*innen fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
- kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
- genehmigt das Jahresprogramm des Schülerrates,
- beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, entscheidet über das direkte oder indirekte Wahlsystem und die Wahlmodalitäten für die Mitbestimmungsgremien,
- kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)
- beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
- beschließt die interne Schulordnung,
- genehmigt den Schulverbundsvertrag,
- beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. (laut DLH Nr. 74/2001)
- nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
- setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
- kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
- setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
- kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
- Gründung von Stiftungen,
- Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
- dingliche Rechte über Immobilien,
- Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
- wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
- Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates:
- Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 Mitbestimmungsgremien der Schulen und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen
2.2. Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten
Für die Schule nicht zutreffend.
2.3. Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag)
Für die Schule nicht zutreffend.
2.4. Gliederung der Ämter
- Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule
- Organigramm der Schule
- Organigramm der Verwaltung
- Organigramm der Sicherheit
2.5. Telefon und elektronische Post
Tel. +39 0472 765324
E-Mail: ssp.sterzing1@schule.suedtirol.it
PEC: ssp.sterzing1@pec.prov.bz.it
- 3.1. Inhaber von Mitarbeiter- oder Berateraufträgen
- Ausschreibungen
Externe Mitarbeiter
Telefon und
elektronische Post (Art. 13, Abs. 1, Buchst. d)
Öffentliche Aufträge-Referententätigkeit (Art. 15, Abs. 1, 2)
Die Daten in Bezug auf Beauftragungen an externe Mitarbeiter/innen und Berater/innen, welche die Schulen in die Datenbank „PerlaPA“ eingeben, können auf über untenstehenden Link eingesehen werden.
Öffentliche Aufträge – Referententätigkeit
4.1 Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung
Für die Schule nicht zutreffend
4.2 Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Evi Volgger, beauftragt mit Dekret der Bildungsdirektion Nr. 9023/2024 für die Schuljahr 2024/2025, 2027/2028
Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier:
4.3. Ausgeschiedene Führungskräfte
Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie unter:
4.4. Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten
Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Änderung: 12.09.2025)
4.5. Organisatorische Positionen
Trifft auf die Schulen nicht zu
4.6. Stellenplan
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:
4.7. Personal mit befristetem Arbeitsvertrag
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag:
4.8. Abwesenheitsquoten
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals:
Schuljahr | 1.Trimester (Sept.-Nov.) | 2.Trimester (Dez.-Feb.) | 3.Trimester (März-Mai) | 4.Trimester (Juni-August) |
2025/26 | ||||
4.8. An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge
Liste der ermächtigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals:
Schuljahr 2023-24
Schuljahr 2024-25
Schuljahr 2025-26
4.9. Kollektivvertragsverhandlungen
Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht:
- Kollektivvertragsverhandlungen | Personal | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
- Kollektivverträge | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
4.10. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:
4.11. Interne Kontrollorgane (OIV)
Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).
Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:
Wettbewerbe für die Aufnahme des Lehrpersonals (Ranglisten):
Wettbewerbe für die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen:
Wettbewerbe für die Führungskräfte der berufsbildenden Schulen:
Performance-Plan ( Art. 10, Abs. 8, Buchst. b)
Bericht zur Performance( Art. 10, Abs. 8, Buchst. b)
Gesamtbetrag der Prämien ( Art. 20, Abs. 1)
Daten zu den Prämien ( Art. 20, Abs. 2)
Wohlbefinden am Arbeitsplatz ( Art. 20, Abs. 3)
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten ( Art. 24, Abs. 1)
Verfahrensarten(Art. 35, Abs. 1, 2)
Monitoring der Verfahrenszeiten(Art. 24, Abs. 2)
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen(Art. 35, Abs. 3)
Maßnahmen politische Organe(Art. 23)
Verfahrensarten(Art. 35, Abs. 1, 2)
Monitoring der Verfahrenszeiten(Art. 24, Abs. 2)
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen(Art. 35, Abs. 3)
Maßnahmen politische Organe(Art. 23)
Maßnahmen Politische Organe ( Art. 23)
Maßnahmen Führungskräfte( Art. 23)
Dekrete der Schulführungskraft
- Dekrete 2025
- Dekrete 2024
- Dekrete 2023
- Dekreteregister 2022
- Dekreteregister 2021
- Dekreteregister 2020
- Dekreteregister 2019
- Dekreteregister 2018
Ermächtigungen der Schulführungskraft
- Ermächtigungen 2021
- Ermächtigungen 2022
- Ermächtigungen 2023
- Ermächtigungen 2024
- Ermächtigungen 2025
12 Ermächtigung
16 Ermächtigung
73 Ermächtigung
78 Ermächtigung
79 Ermächtigung
Vertragsregister:
Vertragsregister 2020
Vertragsregister 2021
Vertragsregister 2022
Vertragsregister 2023 (keine Verträge)
Vertragsregister 2024
Allgemeiner Abschnitt für alle Verfahren
Ausschreibungen und Verträge werden in der entsprechenden Sektion des Ausschreibungsportals ISOV-AOV veröffentlicht.
- Vergabebekanntmachungen: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
- Zuschläge und Vergaben: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
- Entgelt und Vergütungen: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
Piattaforma contratti pubblici PCP
- Banca Dati Nazionale dei contratti pubblici: BDNCP (dati.anticorruzione.it)
Ökonomatsausgaben
- Ökonomatsregister 2025
- Ökonomatsregister 2024
- Ökonomatsregister 2023
- Ökonomatsregister 2022
- Ökonomatsregister 2021
- Ökonomatsregister 2020
XML-Dateien ANAC (bis 2022)
- esiti_2022_20230111-1
- datasetindice2021
- esiti_2021_20220105-1
- datasetindice2019
- esiti_2020_20210109-1
- esiti_2019_20200121-1
- esiti_2018_20200121-1
Zweijahres- und Dreijahresprogramm ab 2020 (vor dem Jahr 2020 wurden keine Dekrete erstellt):
- Zwei- und Dreijahresprogramm 2020/2021/2022 (Dekret Nr. 03/2020)
- Zwei- und Dreijahresprogramm 2021/2022/23 (Dekret Nr. 02/2021)
- Zwei- und Dreijahresprogramm 2022/2023/2024 (Dekret Nr. 01/2022)
- Zwei- und Dreijahresprogramm 2023/2024/2025 (Dekret Nr. 02/2023)
- Dreijahresprogramm 2024/2025/2026 (Dekret Nr. 02/2024)
- Dreijahresprogramm 2025-2026-2027 (Dekret Nr. 28/2025)
Veröffentlichung der Zwei- und Dreijahresprogramme auf der ISOV Plattform und ihre Übermittlung an das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT)
- Dreijahresprogramm für öffentliche Bauaufträge
- Dreijahresprogramm für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen
Acquisizione interesse realizzazione opere incompiute
Für die Schule nicht zutreffend
Documenti sul sistema di qualificazione
Für die Schule nicht zutreffend
Gravi illeciti professionali
Für die Schule nicht zutreffend
Ausschreibungen Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR:
Öffentliche Debatte
Für die Schule nicht zutreffend
Direktvergaben
Ausschreibungen
Keine Verfahren > 140.000 Euro durchgeführt
Bewertungskommissionen
Keine Kommission eingesetzt
Chancengleichheit und berufliche Eingliederung
Für Verträge aus PNRR und PNC
Lokale öffentliche Dienstleistungsaufträge (SPL)
Für die Schule nicht zutreffend
Technischer Beirat (CCT)
Für die Schule nicht zutreffend
Sponsorverträge
Keine Sponsorverträge abgeschlossen
Notfallmaßnahmen
Für die Schule nicht zutreffend
Projektbezogene Finanzierung
Für die Schule nicht zutreffend
Letzte Aktualisierung: 24.10.2025
Kriterien und Modalitäten(Art. 26, Abs. 1)
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung( Art. 29, Abs. 1)
Hier ist das Budget und der Jahresabschluss der Schule veröffentlicht.
Kennzahlplan und zu erwartende Haushaltsergebnisse
Für die Schule nicht zutreffend
Immobilienvermögen(Art. 30)
Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen; das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sterzing*
Landesgesetz vom 16. Oktober 1992, Nr. 37_Neue Bestimmungen über die Vermögensgüter im Schulbereich
Miet- oder Pachtzinse
Die Grundschule „Dr. Josef Rampold“ Sterzing hat keine Miet- oder Pachtzinse entrichtet/eingehoben
Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane
Mit Dekret des Landesdirektors für deutschsprachige Berufsbildung 9240/2025 wurden folgende Personen als Mitglieder des für die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung: Paulmichl Manuela und Weiss Adelheid
Die Schule hat in diesem Feld die nicht umgesetzten Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule zu veröffentlichen.
Prüfberichte der Kontrollorgane
Budget
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2021-2023
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2022-2024
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2023-2025
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2024-2026
- Bericht und Gutachten Finanz- und Investitionsbudget 2025-2027
Jahresabschluss
- Prüfbericht Jahresabschluss 2020
- Prüfbericht Jahresabschluss 2021
- Prüfbericht Jahresabschluss 2022
- Prüfbericht Jahresabschluss 2023
- Prüfbericht Jahresabschluss 2024
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2022
- 2022 All 1.1. Documento di attestazione per le amministrazioni – par. 1.1_BZ
- 2022 All 2.1. A – Griglia rilevazione SSP Sterzing I
- 2022 All 3. Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con funzioni analoghe (1)
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2024
Beschluss der ANAC – Nr. 213 vom 23. April 2024
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 2132024_Giugno 2024
- Documento di attestazione – delibera ANAC n. 2132024_Gennaio 2025
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2025
Beschluss der ANAC – Nr. 192 vom 7. Mai 2025
14.2. Rechnungshof
Keine Beanstandungen vonseiten des Rechnungshofes zur Organisation und Tätigkeit der Schule.
Letzte Änderung: 15.09.2025
Dienstcharta und Qualitätsstandards
Die Dienste der Schule orientieren sich nach den allgemeinen Dienstleistungsgrundsätze der Schule
- Interne Schulordnung (Dienstcharta und Qualitätsstandards)
Verbuchte Kosten
Artikel 32, Absatz 2, Buchstabe a) des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 schreibt, gemäß Artikel 10, Absatz 5 desselben Dekretes, die Veröffentlichung der verbuchten Kosten der für die Nutzer erbrachten Dienstleistungen, sowohl der End- als auch der Zwischenkosten, sowie deren Entwicklung im zeitlichen Verlauf, vor.
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n 33)
Sammelklagen
Es ist nicht bekannt, dass Sammelklagen gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, gegen den Schulsprengel Sterzing I eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 198/2009 unterliegen.
Wartelisten
Der Schulsprengel Sterzing I erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet die Bestimmung laut Artikel 41, Absatz 6, des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, welche die Angabe der Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten vorsieht, keine Anwendung.
Online Dienste
Der Schulsprengel Sterzing I stellt keine Onlinedienste bereit.
Kosten(Art. 32, Abs. 2, Buchst. a Art. 10, Abs. 5)
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen(Art. 32, Abs. 2, Buchst. b)
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung(Art. 33)
IBAN und elektronische Zahlungen(Art. 36)
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge del 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo del 14 marzo 2013, n. 33.
Vorbeugung der Korruption
Verordnungen für die Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption und der Illegalität: > auf die Schule nicht zutreffend
Von der ANAC erlassene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei Korruptionsbekämpfung: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekannt (letzte Aktualisierung am 24.10.2025)
Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 39/2013: Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 190/2012 bekannt. (letzte Aktualisierung am 24.10.2025)
Bürgerzugang
Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der institutionellen Website im Bereich Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Artikel 5, Absatz 1 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Artikel 5, Absatz 2 und Artikel 5-bis gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an den Schulsprengel Sterzing I zu richten:
Deutschsprachiger Schulsprengel Sterzing I
Hans-Multscher-Platz 1
39049 Sterzing
Tel. +39 0472 176324
PEC: ssp.sterzing1@pec.prov.bz.it
E-Mail: ssp.sterzing1@schule.suedtirol.it
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem/jeder Bürger/in kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden.
Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Überlassung von Daten oder Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung auf dem Postwege beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
In den letzten sechs Monaten wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt.<
Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: ssp.sterzing1@schule.suedtirol.it
Letzte Aktualisierung: 24.10.2025
* = externer Link
