Wichtige Infos zur Vergabe der Schulräume/Turnhallen

Einreichtermine:
bis zum 30. April für die Nutzung während der Sommerferien
bis zum 15. Juni für die Nutzung über das ganze Schuljahr
bei gelegentlicher Nutzung 14 Tage vorher
Gesuchsvorlagen:
müssen vom Vorsitzenden der Institution bzw. des Vereins vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden.
Wenn keine digitale Unterschrift möglich ist, sind die Unterlagen gemeinsam mit einer gültigen Kopie des Personalausweises des Vorsitzenden an die institutionelle E-Mail-Adresse der Schule zu senden (ssp.sterzing1@schule.suedtirol.it).
Die entsprechenden Formulare (Antrag und Benutzerordnung) sind auf der Homepage abrufbar.
Vorrangskriterien:
Jugendsporttätigkeit, therapeutische Aktivitäten, öffentliche Körperschaften, Weiterbidungsinitiativen, …..
Stempelsteuer:
Onlus-Vereine sowie der gesamte „Dritte Sektor“ sind davon befreit. siehe DLH Nr. 2-2008
Alle anderen Antragsteller müssen dem Ansuchen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € beilegen.
Bezahlung:
Vereine ohne Gewinnabsichten sind von der Bezahlung der Benutzungsgebühr befreit.
