Grundlage des Dreijahresplans ist das Landesgesetz Nr. 14 vom 20.06.2016:
Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes dient als zentrales schulinternes Steuerungsinstrument. Er ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule, beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung sowie die Ziele und die Modalitäten der schulinternen Fortbildungstätigkeiten und berücksichtigt die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bildungsangebotes, die aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation hervorgehen.