Schulordung

Allgemeine Bestimmungen:

Die interne Schulordnung orientiert sich an der Schülercharta und beinhaltet organisatorische Regelungen. Im Mittelpunkt steht das Kind.

Zur Schulgemeinschaft gehören Schüler/innen, Lehrer/innen, Direktor, Betreuerinnen, Bibliothekarin, Eltern, Verwaltungspersonal Schuldiener/innen und das Raumpflegepersonal. Gemeinsam setzen sie sich in gegenseitigem Respekt für die Verwirklichung der vereinbarten Ziele ein.

Die Schule als Erziehungs-, Lehr- und Lerngemeinschaft gründet auf Achtung der Person und auf gegenseitigem Vertrauen. Alle an der Schulgemeinschaft Beteiligten halten sich an die gemeinsam vereinbarten Regeln und zeigen Hilfsbereitschaft, Toleranz und Respekt. Jeder Schüler und jede Schülerin werden in seiner/ihrer persönlichen, kulturellen, ethischen und religiösen Identität respektiert.

Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und Kritik, sofern diese in korrekter Form vorgetragen werden.

Die Schule übernimmt in gemeinsamer Verantwortung mit dem Elternhaus Erziehungsaufgaben. In diesem Zusammenhang müssen sich Lehrpersonen und alle anderen Erwachsenen im Bereich der Schule ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

Zu den Pflichten der Schüler/innen gehört es, dass sie die Anlagen, Räumlichkeiten, Einrichtungen, Lehrmittel und Medien der Schule als gemeinsames Eigentum schonend behandeln und auf Sauberkeit und Ordnung achten.

Die Schulgemeinschaft sorgt für eine gesunde, sichere und einladende Umgebung, in der die Lern- und Bildungsbedürfnisse der Schüler/innen berücksichtigt werden, sowie für einen effizienten, sprachlich korrekten und zeitgemäßen Unterricht.

Die Schüler/innen ihrerseits haben die Pflicht, zur Erreichung der individuellen und allgemeinen Bildungsziele beizutragen, indem sie pünktlich und regelmäßig den Unterricht und die schulischen Veranstaltungen besuchen und mit Einsatz lernen.

Organisatorische Regelungen:

Beaufsichtigung der Schüler/innen

Der Zutritt zur Schule erfolgt in der Grundschule und Mittelschule 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Vormittag (GS „Dr. Josef Rampold“ 10 Minuten) und fünf Minuten an allen Schulen am Nachmittag. Gleichzeitig beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrperson/en, welche laut Stundenplan in der ersten Stunde unterrichten, bzw. im Stundenplan eingetragen sind. Die Schüler/innen werden in ihren Stammklassen von den zuständigen Lehrpersonen übernommen. Der Unterricht beginnt pünktlich.

Die Dauer der Pause ist im Stundenplan genau festgehalten. Bei schönem Wetter gehen alle Schüler/innen mit den jeweiligen Aufsichtspersonen in den Hof. Nach Beendigung der Pause werden sie in die Klasse zurück begleitet. Bei Regenwetter wird die Pause in den Klassen, oder in anderen geeigneten Räumen abgehalten. Alle laut Dienststundenplan eingeteilten Lehrpersonen sind gemeinsam für alle Schüler/innen verantwortlich, nicht nur für jene der eigenen Klasse. Kein Kind darf unbeaufsichtigt in den Klassen zurückbleiben. Nach Beendigung der Pausen werden das Pausenareal und die Garderobe sauber hinterlassen.

Der Unterricht endet pünktlich. Beim Verlassen des Schulgebäudes beaufsichtigen jene Lehrpersonen die Schüler/innen, die in der letzten Stunde unterrichten. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet, sobald die Kinder das Schulgebäude verlassen haben.

Die Aufsicht während der Ausspeisung bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichtes ist Teil der Dienstzeit der Lehrpersonen. Die Schulleiterin/der Schulleiter erstellt einen entsprechenden Dienstplan.

Schüler/innen dürfen sich nicht ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrpersonen aus dem Schulareal entfernen.

Abwesenheiten der Schüler/innen

Die Klassenlehrkräfte, bzw. der Klassenvorstand in der Mittelschule sind vom Direktor beauftragt, die Absenzen der Schüler/innen zu entschuldigen. Diese sind im Mitteilungsheft vermerkt. Bei Abwesenheit aus Krankheitsgründen von mehr als 5 Tagen muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches im Klassenregister abgelegt wird. Mehrtägige vorhersehbare und begründete Abwesenheiten müssen vom Direktor genehmigt werden. Sollten Kinder auf Wunsch der Eltern, oder aus Gesundheitsgründen, vor Unterrichtsschluss entlassen werden, so sind sie von den Eltern selbst, oder von einem von den Eltern schriftlich beauftragten Erwachsenen abzuholen.

Die Befreiung vom Religionsunterricht erfolgt nach einem diesbezüglichen schriftlichen Antrag an die Direktion. Sollte der Schüler/die Schülerin in diesen Stunden auf Wunsch der Eltern das Schulgebäude verlassen, so müssen diese schriftlich die volle Verantwortung übernehmen (Rdschr. Des SAL 17/91) Auf Anfrage der Eltern kann die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Alternativunterricht anbieten.

Auf schriftlichen Antrag der Eltern und aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses kann der Direktor einen Schüler/eine Schülerin von den praktischen Turnübungen zeitweilig oder für das ganze Schuljahr befreien. Die befreiten Schüler/innen müssen anwesend sein, können während der Turnstunden aber auch in einer anderen Klasse betreut werden.

Disziplinarmaßnahmen für Schüler/innen

Disziplinarmaßnahmen haben einen erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein zu stärken und zum korrekten Verhalten zu führen. Verstöße gegen die Regeln des Zusammenlebens sind in der Disziplinarordnung geregelt (Näheres siehe dort).

Schüler/innen dürfen nicht einfach aus der Klasse verwiesen werden (Verstoß gegen die Aufsichtspflicht). Es gibt keine Kollektivstrafen.

Die von den Bestimmungen vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen sollten sparsam eingesetzt werden, da sie sonst die Wirkung verlieren. Über Disziplinarvermerke werden die betroffenen Schülereltern informiert.

Mitteilungen:

Mitteilungen der Schule an die Eltern werden von diesen als Zeichen der Kenntnisnahme unterschrieben.

Benutzung von Schulräumlichkeiten

Die Benutzung von Spezialräumen erfolgt aufgrund eines Benutzungsplanes, in den sich Lehrpersonen eintragen. Die Verwendung der Schulräume für außerschulische Zwecke muss schriftlich beantragt und von der Direktion genehmigt werden.

Veröffentlichung der Akten

Jeder, der ein Recht besitzt oder interessiert ist, kann auf Antrag in die Akten der öffentlichen Verwaltung Einsicht nehmen und Kopien erhalten (LG. 17/93 Art. 24, Abs. 1). Die Akten der Mitbestimmungsgremien sind mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen betreffen, allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich. Die Anfrage zur Einsicht in Akten muss an die zuständige Verwaltung, die die Akten im Original verwahrt, gerichtet werden. Anfragen müssen begründet sein. Die Beschlüsse der Gremien werden an der Anschlagtafel am Sitz der Schuldirektion veröffentlicht.

Alle Veröffentlichungen an der Anschlagtafel im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung des Direktors, bzw. des Schulleiters/der Schulleiterin.

Verteilen von Werbematerial und Schriften

Dem Direktor müssen alle Werbematerialien, Schriften und Prospekte vorgelegt werden, er entscheidet über eine mögliche Verteilung unter den Schüler/innen.

Zutritt zu den Klassen:

Jede Störung des Unterrichtes ist strengstens untersagt. Nur mit Genehmigung des Direktors dürfen Außenstehende die Klasse während des Unterrichtes betreten.

Abwesenheiten von Lehrpersonen

Sollte eine Lehrperson vorhersehbar verhindert sein, muss sie das sobald als möglich (spätestens am Vortag) dem Direktor und an der eigenen Schule melden.

Bei unvorhergesehenen Absenzen sind das Sekretariat und die eigene Schulstelle  vor 7.45 Uhr zu benachrichtigen, damit rechtzeitig für einen Ersatz gesorgt werden kann.

Unfälle von Schüler/innen

Schüler/innen sind auf dem Schulweg, in der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Verletzt sich ein Schüler/eine Schülerin, so ist umgehend Hilfe zu leisten und je nach Schwere des Falles sind Maßnahmen für eine geeignete ärztliche Versorgung zu treffen. Auf jeden Fall sind Eltern und die Direktion umgehend davon zu verständigen.

Innerhalb von 15 Tagen ist die formale Unfallanzeige auf dem dafür vorgesehenen Formblatt samt ärztlichem Zeugnis über die Direktion an die Versicherung zu richten.

Die Schadensmeldung für Haftpflichtschäden ist innerhalb von 30 Tagen einzureichen.

Von Schüler/innen angerichtete Schäden

Zu den selbstverständlichen Pflichten der Kinder gehört es, die Anlagen, Räumlichkeiten und Medien der Schule schonend zu behandeln, sowie auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Eltern der Kinder. Verlorene Bücher sind zu ersetzen.

Die Schule übernimmt für die im Schulhof abgestellten Fahrräder und die in den Garderoben abgelegten Kleidungsstücke sowie für die darin verwahrten Wertgegenstände keine Haftung, bemüht sich aber um bestmögliche Sicherheit.

Rauchen und Handys

Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen und Pausenhöfen der Schule untersagt.

Die Benutzung von Handys ist laut Staatsgesetz in den Unterrichtsräumen verboten.

Fotokopien

Ein sparsamer Umgang mit Fotokopien ist geboten. Sofern vorhanden, arbeiten am Fotokopiergerät ausschließlich Schulwarte.

Fotokopien für private Zwecke müssen bezahlt werden:

DIN A4:  0,10, doppelt  0,20 Euro

DIN A 3: 0,15; doppelt  0,25 Euro

Schließung der Schule

Bei Unzulänglichkeiten oder Gefahren, welche das Gebäude und die Räumlichkeiten betreffen, entscheidet der Bürgermeister (z.B. bei Heizungsausfall, Raumtemperatur unter 15 Grad Celsius und keine Aussicht auf baldige Behebung des Schadens).

Bei ansteckenden Krankheiten, Missachtung der Hygienevorschriften usw. entscheidet der Amtsarzt.

Im Dringlichkeitsfalle entscheidet immer der Direktor.

Abschließende Bestimmungen

Diese Schulordnung tritt mit der Veröffentlichung des Beschlusses in Kraft und bleibt bis auf Widerruf in dieser Form aufrecht. Sie ist für alle am Schulgeschehen Beteiligten bindend.

Weitere Anpassungen erfolgen durch das Lehrerkollegium auf Schulstellenebene.