Transparente Verwaltung

Transparente Verwaltung   nach       GvD Nr. 33/2013

Allgemeine Bestimmungen

Programm für Transparenz
und Integrität
Art. 10, Abs. 8, Buchst. a Transparenzplan*

Korruptionsvorbeugung*

OIV

Ernennung Transparenzbeauftragten

Organisation Allgemeine Akte Art. 12, Abs. 1, 2 Allgemeine Bestimmungen auf Landesebene*
Regelung der eigenen Tätigkeit*
Rundschreiben des Schulamtsleiters*
Allgemeiner Verhaltenskodex*
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal*
Leitbild der Schule
SchulprogrammDreijahresplan
SchulordnungRundschreiben und Mitteilungen*
Informationspflichten
für Bürger und Bürgerinnen
Art. 34, Abs. 1, 2 Alternativangebot zum Religionsunterricht
Politisch-administratrive
Organe
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14
Kompetenzen der Schulführungskraft, der Kollegialorgane und des Schulrates
Kompetenzen des Lehrerkollegiums:
LG 20/1995* und LG 12/2000*

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Gliederung der Ämter Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c Organigramm der Schule
Telefon und
elektronische Post
Art. 13, Abs. 1, Buchst. d Telefon, E-Mail und PEC-Adressen
Art. 15, Abs. 1, 2

Öffentliche Aufträge – Referententätigkeit

Personal Führungskräfte Art. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3
Lebenslauf Armin Haller *
Ernennungen *Erklärungen *

Armin Haller wurde mit Dekret der Landesdirektorin Nr. 13634/2018 vom 18.07.2018 für die Schuljahre 2018/2019 – 2021/2022 als Schulführungskraft des SSP Sterzing I ernannt und mit Dekret 10515/2022 bis 31.08.2026 verlängert.

Personal

Wettbewerbe

Organisatorische Positionen Art. 10, Abs. 8, Buchst.d Schulstellenleiter, stellvertretende Schulführungskraft 
Stellenplan Art. 16, Abs. 1, 2 Stellenplan*
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag Art. 17, Abs. 1, 2 Personal*
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten Art. 16, Abs. 3 Abwesenheiten
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Auftträge Art. 18, Abs. 1 Autorisierte Aufträge
Kollektivvertragsverhandlungen Art. 21, Abs. 1 Kollektivvertragsverhandlungen*
Ergänzende
Kollektivvertragsverhandlungen
Art. 21, Abs. 2 Dezentrale Kollektivverträge*
Art. 19 Verwaltungspersonal*
Rangordnungen*
Wettbewerbe für Lehrpersonal und Schulführungskräfte*
Performance Performance-Plan Art. 10, Abs. 8, Buchst. b  Performance-Plan

Performance

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Bericht zur Performance Art. 10, Abs. 8, Buchst. b  Bericht zur Performance
Gesamtbetrag der Prämien Art. 20, Abs. 1 Prämien*
Daten zu den Prämien Art. 20, Abs. 2 Daten zu den Prämien*
Wohlbefinden am Arbeitsplatz Art. 20, Abs. 3 Umfrage zum Wohlbefinden
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten Art. 24, Abs. 1 Kennzahlen zum Schulbetrieb

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Maßnahmen

Verfahrensarten Art. 35, Abs. 1, 2 Verfahrensarten*
Monitoring der Verfahrenszeiten Art. 24, Abs. 2  Monitoring
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen Art. 35, Abs. 3 Verantwortlicher für das Einholen von Daten
Maßnahmen politische Organe Art. 23 Beschlüsse des Schulrates
Maßnahmen

Ausschreibungen und Verträge

Maßnahmen Führungskräfte Art. 23 Maßnahmen der Schulführungskraft
Art. 37, Abs. 1, 2 Ausschreibungen und Verträge
AOV-Programmierung
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen Kriterien und Modalitäten Art. 26, Abs. 1 Kriterienbeschlüsse
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Bilanzen

Gewährungsakte Art. 26, Abs. 2
Art. 27
Gewährungsakte
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung Art. 29, Abs. 1 Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung

Bilanzen

Immobilien und Vermögensverwaltung

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen Art. 29, Abs. 2 Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
Immobilienvermögen Art. 30 Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sterzing*
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung Art. 31, Abs. 1 Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane

Dienste und Leistungen der Verwaltung Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards Art. 32, Abs. 1 Interne Schulordnung (Dienstcharta und Qualitätsstandards)

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Zahlungen der Verwaltung

Kosten Art. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 10, Abs. 5
Kosten
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen Art. 32, Abs. 2, Buchst. b Durchschnittsdauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen.
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung Art. 33 Indikator zum Zahlungsverhalten
IBAN und elektronische Zahlungen Art. 36 Kontodaten der Schule
Zahlungen nach Ausgabenkode Art. 4-bis Zahlungen nach Ausgabenkode
Weitere Inhalte Bürgerzugang

 

Vorbeugung der Korruption

 

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. Marz 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.

* = externer Link