Transparente Verwaltung   nach       GvD Nr. 33/2013

 

Allgemeine Bestimmungen

Programm für Transparenz
und Integrität
Art. 10, Abs. 8, Buchst. a

Transparenzplan

Ernennung Transparenzbeauftragten

OrganisationAllgemeine AkteArt. 12, Abs. 1, 2Allgemeine Bestimmungen auf Landesebene*
Rundschreiben des Schulamtsleiters*
Allgemeiner Verhaltenskodex*
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal*
Leitbild der Schule
Schulprogramm – Dreijahresplan
Schulordnung
Informationspflichten
für Bürger und Bürgerinnen
Art. 34, Abs. 1, 2Alternativangebot zum Religionsunterricht
Politisch-administratrive
Organe
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14
Kompetenzen der Schulführungskraft, der Kollegialorgane und des Schulrates
Kompetenzen des Lehrerkollegiums:
LG 20/1995* und LG 12/2000*

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Gliederung der ÄmterArt. 13, Abs. 1, Buchst. b, c

Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule

Organigramm der Schule

Telefon und
elektronische Post
Art. 13, Abs. 1, Buchst. dTelefon, E-Mail und PEC-Adressen
 Art. 15, Abs. 1, 2

Öffentliche Aufträge – Referententätigkeit

PersonalFührungskräfteArt. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3

Lebenslauf Armin Haller *

Armin Haller wurde mit Dekret der Landesdirektorin Nr. 13634/2018 vom 18.07.2018 für die Schuljahre 2018/2019 – 2021/2022 als Schulführungskraft des SSP Sterzing I ernannt

Personal

Wettbewerbe

Organisatorische PositionenArt. 10, Abs. 8, Buchst.dSchulstellenleiter, stellvertretende Schulführungskraft 
StellenplanArt. 16, Abs. 1, 2Stellenplan*
Personal mit nicht unbefristetem ArbeitsvertragArt. 17, Abs. 1, 2Personal*
Personalkennzahlen zu den AbwesenheitenArt. 16, Abs. 3Abwesenheiten
An die Bediensteten erteilte und autorisierte AuftträgeArt. 18, Abs. 1Autorisierte Aufträge
KollektivvertragsverhandlungenArt. 21, Abs. 1Kollektivvertragsverhandlungen*
Ergänzende
Kollektivvertragsverhandlungen
Art. 21, Abs. 2Dezentrale Kollektivverträge*
 Art. 19Verwaltungspersonal*
Rangordnungen*
Wettbewerbe für Lehrpersonal und Schulführungskräfte*
PerformancePerformance-PlanArt. 10, Abs. 8, Buchst. b Performance-Plan

Performance

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Bericht zur PerformanceArt. 10, Abs. 8, Buchst. b Bericht zur Performance
Gesamtbetrag der PrämienArt. 20, Abs. 1Prämien*
Daten zu den PrämienArt. 20, Abs. 2Daten zu den Prämien*
Wohlbefinden am ArbeitsplatzArt. 20, Abs. 3 Umfrage zum Wohlbefinden
Daten zu den VerwaltungstätigkeitenArt. 24, Abs. 1 Kennzahlen zum Schulbetrieb

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Maßnahmen

VerfahrensartenArt. 35, Abs. 1, 2Verfahrensarten*
Monitoring der VerfahrenszeitenArt. 24, Abs. 2 Monitoring
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegenArt. 35, Abs. 3 Verantwortlicher für das Einholen von Daten
Maßnahmen politische OrganeArt. 23Beschlüsse des Schulrates

Maßnahmen

Ausschreibungen und Verträge

Maßnahmen FührungskräfteArt. 23Maßnahmen der Schulführungskraft
 Art. 37, Abs. 1, 2Ausschreibungen und Verträge
AOV-Programmierung
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche VergünstigungenKriterien und ModalitätenArt. 26, Abs. 1Kriterienbeschlüsse

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Bilanzen

GewährungsakteArt. 26, Abs. 2
Art. 27
Gewährungsakte
Haushaltsvoranschlag und RechnungslegungArt. 29, Abs. 1Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung

Bilanzen

Immobilien und Vermögensverwaltung

Plan zu den Indikatoren und BilanzergebnissenArt. 29, Abs. 2Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
ImmobilienvermögenArt. 30Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sterzing*
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung Art. 31, Abs. 1Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane
Dienste und Leistungen der VerwaltungBeschreibung der Dienste (Dienstcharta) und QualitätsstandardsArt. 32, Abs. 1Interne Schulordnung (Dienstcharta und Qualitätsstandards)

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Zahlungen der Verwaltung

KostenArt. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 10, Abs. 5
Kosten
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und LeistungenArt. 32, Abs. 2, Buchst. bDurchschnittsdauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen.
Indikator zum Zahlungsverhalten der VerwaltungArt. 33Indikator zum Zahlungsverhalten
 IBAN und elektronische ZahlungenArt. 36Kontodaten der Schule
Weitere InhalteBürgerzugang 

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. Marz 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.

   * = externer Link