nach G.v.D. Nr. 33/2013
Transparente Verwaltung des ehemaligen SSP Sterzing 3
Allgemeine Bestimmungen | Programm für Transparenz und Integrität |
Art. 10, Abs. 8, Buchst. a | Transparenzplan* |
Organisation | Allgemeine Akte | Art. 12, Abs. 1, 2 | Allgemeine Bestimmungen auf Landesebene* Regelung der eigenen Tätigkeit* Rundschreiben des Schulamtsleiters* Allgemeiner Verhaltenskodex* Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal* Leitbild der Schule Schulprogramm – Dreijahresplan SchulordnungRundschreiben und Mitteilungen* |
Informationspflichten für Bürger und Bürgerinnen |
Art. 34, Abs. 1, 2 | Alternativangebot zum Religionsunterricht | |
Politisch-administratrive Organe |
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14 |
Kompetenzen der Schulführungskraft, der Kollegialorgane und des Schulrates Kompetenzen des Lehrerkollegiums: LG 20/1995* und LG 12/2000* |
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Aufträge für Beratung und Mitarbeit | Gliederung der Ämter | Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c | Organigramm der Schule |
Telefon und elektronische Post |
Art. 13, Abs. 1, Buchst. d | Telefon, E-Mail und PEC-Adressen | |
Inhaber von Mitarbeiter- oder Beratungsaufträgen | Art. 15, Abs. 1, 2 | Öffentliche Aufträge – Referententätigkeit | |
Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung | Für die Schule nicht zutreffend | ||
Personal | Führungskräfte
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Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Art. 15, Abs. 1, 2, 5 Art. 41, Abs. 2, 3 |
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Evi Volgger. Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier:
Inhaber und Inhaberinnen von Führungsaufträgen – autonome Provinz Bozen – Südtirol Informationen zu den ausgeschiedene Führungskräfte finden Sie unter: |
Personal
Wettbewerbe |
Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten
Organisatorische Positionen |
Art. 10, Abs. 8, Buchst.d |
Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Änderung: 07.07.2025)
Trifft auf die Schule nicht zu. |
Stellenplan | Art. 16, Abs. 1, 2 | Weitere Informationen: Daten zum Personalstand | |
Personal mit befristetem Arbeitsvertrag | Art. 17, Abs. 1, 2 | Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (provniz.bz.it) | |
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten | Art. 16, Abs. 3 | Abwesenheiten | |
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge | Art. 18, Abs. 1 | Autorisierte Aufträge | |
Kollektivvertragsverhandlungen | Art. 21, Abs. 1 | Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht: Kollektivvertragsverhandlungen | Personal | Autonome Provinz Bozen – SüdtirolKollektivverträge | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol |
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Ergänzende KollektivvertragsverhandlungenInterne Kontrollorgane (OIV) |
Art. 21, Abs. 2
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Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht: Ergänzende VerträgeGemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV). |
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Art. 19 | Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule: Wettbewerbe: Infos Bewerber (Einladungen, Mitteilungen, Prüfungsergebnisse | Personal | Autonome Provinz Bozen – Südtirol) Wettbewerbe für die Aufnahme des Lehrpersonals (Ranglisten): Eintragung in die Landes-Schulranglisten | Südtirol Wettbewerbe für die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen: Wettbewerbe der Deutschen Bildungsdirektion Wettbewerbe für die Führungskräfte der berufsbildenden Schulen: Wettbewerbe und Aufrufe für Führungskräfte | Personal | Autonome Provinz Bozen – Südtirol |
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Performance
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren |
System zur Messung und Bewertung der Performance | Nicht zutreffend | |
Performance-Plan | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | Nicht zutreffend | |
Bericht zur Performance | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | Nicht zutreffend | |
Gesamtbetrag der Prämien | Art. 20, Abs. 1 | Prämien*
Gesamtbetrag der mit der Performance verbundenen, bereitgestellten Prämien. |
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Daten zu den Prämien | Art. 20, Abs. 2 | Daten zu den Prämien*
Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance festgesetzt sind: Schulvertrag-Leistungsprämie-2023-24-SSP-Sterzing1_signed-SGB-CISL-AGB-CGL.pdf Verteilung der zusätzlichen Besoldungselemente in zusammengefasster Form, zwecks Rechenschaftslegung über den bei der Verteilung der Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrad und Differenzierungsmaß bei der Verwendung der Prämien für das Lehr- und Verwaltungspersonal |
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Wohlbefinden am Arbeitsplatz | Art. 20, Abs. 3 | Umfrage zum Wohlbefinden | |
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten | Art. 24, Abs. 1 | Kennzahlen zum Schulbetrieb | |
Kontrollierte Körperschaften | Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften | Nicht zutreffend | |
Gesellschaften mit Beteiligung | Nicht zutreffend | ||
Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften | Nicht zutreffend | ||
Grafische Darstellung | Nicht zutreffend | ||
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
Maßnahmen |
Verfahrensarten | Art. 35, Abs. 1, 2 | Verfahrensarten* |
Monitoring der Verfahrenszeiten | Art. 24, Abs. 2 | Monitoring | |
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen | Art. 35, Abs. 3 | Verantwortlicher für das Einholen von Daten | |
Maßnahmen politische Organe | Art. 23 | Beschlüsse des Schulrates | |
Maßnahmen
Ausschreibungen und Verträge |
Maßnahmen Führungskräfte | Art. 23 | Maßnahmen der Schulführungskraft |
Art. 37, Abs. 1, 2 | Ausschreibungen und Verträge werden in der entsprechenden Sektion des Ausschreibungsportals ISOV – AOV veröffentlicht. | ||
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen | Kriterien und Modalitäten | Art. 26, Abs. 1 | Kriterienbeschlüsse
Schulratsbeschluss zum Höchstausmaß der Schülerbeiträge und Betrag bei Bedürftigkeit Beschluss Nr. 15-2024 – Festlegung der Pauschalbeiträge zur Erweiterung des Bildungsangebotes |
Subventionen, Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
Bilanzen |
Gewährungsakte | Art. 26, Abs. 2 Art. 27 |
Gewährungsakte:
Es wurde keine Gewährungsakte erlassen |
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung | Art. 29, Abs. 1 | Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung | |
Bilanzen
Liegenschaften und Vermögensverwaltung |
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen | Art. 29, Abs. 2 | Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen |
Liegenschaftsvermögen | Art. 30 | Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen, das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sterzing* | |
Miet- oder Pachtzinse | Nicht zutreffend | ||
Raumplanung und Raumordnung | Nicht zutreffend | ||
Kontrollen über die Verwaltung und Beanstandungen | Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgremien oder andere Gremien mit gleichartiger Funktion | Art. 31, Abs. 1 | Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
An den Schulen gibt es im Sinne vorn Artikel 74 des Gv.D.Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus. Veröffentlichung der Bestätigungen über die Veröffentlichungspflichten (Link zu den Bestätigungen) Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane |
Verwaltungs- und Rechnungsprüforgane
Rechnungshof |
Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Veröffentlichung der Berichte der Kontrollorgane: Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt
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Erbrachte Dienstleistungen
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Dienstcharta und Qualitätsstandards | Art. 32, Abs. 1 | Interne Schulordnung (Dienstcharta und Qualitätsstandards) |
Sammelklagen | Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht | ||
Wartelisten | Nicht zutreffend | ||
Verbuchte Kosten | Art. 32, Abs. 2, Buchst. a Art. 10, Abs. 5 |
Nicht zutreffend | |
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen | Art. 32, Abs. 2, Buchst. b | Durchschnittsdauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen. | |
Onlinedienste | In Bearbeitung | ||
Zahlungen der Verwaltung | Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung | Art. 33 | Indikator zum Zahlungsverhalten
Dreimonatlicher Pünktlichkeitsindikator der Zahlungen |
IBAN und elektronische Zahlungen | Art. 36 | Kontodaten der Schule
Alle Einzahlungen an die Schule erfolgen über das System „PagoPa“ (Verlinkung zum PagoPa-Portal) |
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Zahlungen nach Ausgabenkode | Art. 4-bis | Zahlungen nach Ausgabenkode | |
Weitere Inhalte | Bürgerzugang
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Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. Marz 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten. |
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* = externer Link |