nach G.v.D. Nr. 33/2013

Transparente Verwaltung des ehemaligen SSP Sterzing 3
Allgemeine Bestimmungen Programm für Transparenz
und Integrität
Art. 10, Abs. 8, Buchst. a Transparenzplan*

Korruptionsvorbeugung*

OIV

Ernennung Transparenzbeauftragten

Organisation Allgemeine Akte Art. 12, Abs. 1, 2 Allgemeine Bestimmungen auf Landesebene*
Regelung der eigenen Tätigkeit*
Rundschreiben des Schulamtsleiters*
Allgemeiner Verhaltenskodex*
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal*
Leitbild der Schule
SchulprogrammDreijahresplan
SchulordnungRundschreiben und Mitteilungen*
Informationspflichten
für Bürger und Bürgerinnen
Art. 34, Abs. 1, 2 Alternativangebot zum Religionsunterricht
Politisch-administratrive
Organe
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14
Kompetenzen der Schulführungskraft, der Kollegialorgane und des Schulrates
Kompetenzen des Lehrerkollegiums:
LG 20/1995* und LG 12/2000*
Aufträge für Beratung und Mitarbeit Gliederung der Ämter Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c Organigramm der Schule
Telefon und
elektronische Post
Art. 13, Abs. 1, Buchst. d Telefon, E-Mail und PEC-Adressen
Inhaber von Mitarbeiter- oder Beratungsaufträgen Art. 15, Abs. 1, 2 Öffentliche Aufträge – Referententätigkeit
Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung Für die Schule nicht zutreffend
Personal Führungskräfte

 

Art. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3
Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft Evi Volgger. Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier:

Inhaber und Inhaberinnen von Führungsaufträgen – autonome Provinz Bozen – Südtirol

Informationen zu den ausgeschiedene Führungskräfte finden Sie unter:

Ausgeschiedene Führungskräfte, Schulinspektoren und -inspektorinnen – Deutschsprachige Schule – Autonome Provinz Bozen –

Personal

Wettbewerbe

Strafen für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung von Daten

 

 

Organisatorische Positionen

 

 

 

 

 

Art. 10, Abs. 8, Buchst.d

Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Änderung: 07.07.2025)

Trifft auf die Schule nicht zu.

Stellenplan Art. 16, Abs. 1, 2 Weitere Informationen: Daten zum Personalstand
Personal mit befristetem Arbeitsvertrag Art. 17, Abs. 1, 2 Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (provniz.bz.it) 
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten Art. 16, Abs. 3 Abwesenheiten
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge Art. 18, Abs. 1 Autorisierte Aufträge
Kollektivvertragsverhandlungen Art. 21, Abs. 1 Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und dezentraler Ebene, sowie die geltenden Kollektivverträge für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen werden auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol veröffentlicht:
Kollektivvertragsverhandlungen | Personal | Autonome Provinz Bozen – SüdtirolKollektivverträge | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Ergänzende
KollektivvertragsverhandlungenInterne Kontrollorgane (OIV)
Art. 21, Abs. 2

 

 

Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:
Ergänzende VerträgeGemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).
Art. 19 Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:
Wettbewerbe: Infos Bewerber (Einladungen,
Mitteilungen, Prüfungsergebnisse | Personal | Autonome Provinz Bozen – Südtirol)
Wettbewerbe für die Aufnahme des Lehrpersonals (Ranglisten):
Eintragung in die Landes-Schulranglisten | Südtirol
Wettbewerbe für die Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen:
Wettbewerbe der Deutschen Bildungsdirektion
Wettbewerbe für die Führungskräfte der berufsbildenden Schulen:
Wettbewerbe und Aufrufe für Führungskräfte | Personal | Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Performance

 

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

System zur Messung und Bewertung der Performance Nicht zutreffend
Performance-Plan Art. 10, Abs. 8, Buchst. b Nicht zutreffend
Bericht zur Performance Art. 10, Abs. 8, Buchst. b Nicht zutreffend
Gesamtbetrag der Prämien Art. 20, Abs. 1 Prämien*

Gesamtbetrag der mit der Performance verbundenen, bereitgestellten Prämien.

Betrag der tatsächlich verteilten Prämien.

Daten zu den Prämien Art. 20, Abs. 2 Daten zu den Prämien*

Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance festgesetzt sind: Schulvertrag-Leistungsprämie-2023-24-SSP-Sterzing1_signed-SGB-CISL-AGB-CGL.pdf

Verteilung der zusätzlichen Besoldungselemente in zusammengefasster Form, zwecks Rechenschaftslegung über den bei der Verteilung der Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrad und Differenzierungsmaß bei der Verwendung der Prämien für das Lehr- und Verwaltungspersonal

Wohlbefinden am Arbeitsplatz Art. 20, Abs. 3 Umfrage zum Wohlbefinden
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten Art. 24, Abs. 1 Kennzahlen zum Schulbetrieb
Kontrollierte Körperschaften Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften Nicht zutreffend
Gesellschaften mit Beteiligung Nicht zutreffend
Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften Nicht zutreffend
Grafische Darstellung Nicht zutreffend
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Maßnahmen

Verfahrensarten Art. 35, Abs. 1, 2 Verfahrensarten*
Monitoring der Verfahrenszeiten Art. 24, Abs. 2  Monitoring
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen Art. 35, Abs. 3 Verantwortlicher für das Einholen von Daten
Maßnahmen politische Organe Art. 23 Beschlüsse des Schulrates
Maßnahmen

Ausschreibungen und Verträge

Maßnahmen Führungskräfte Art. 23 Maßnahmen der Schulführungskraft
Art. 37, Abs. 1, 2 Ausschreibungen und Verträge werden in der entsprechenden Sektion des Ausschreibungsportals ISOV – AOV veröffentlicht.

AOV-Programmierung

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen Kriterien und Modalitäten Art. 26, Abs. 1 Kriterienbeschlüsse

Schulratsbeschluss zum Höchstausmaß der Schülerbeiträge und Betrag bei Bedürftigkeit Beschluss Nr. 15-2024 – Festlegung der Pauschalbeiträge zur Erweiterung des Bildungsangebotes

Subventionen, Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Bilanzen

Gewährungsakte Art. 26, Abs. 2
Art. 27
Gewährungsakte:

Es wurde keine Gewährungsakte erlassen

Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung Art. 29, Abs. 1 Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
Bilanzen

Liegenschaften  und Vermögensverwaltung

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen Art. 29, Abs. 2 Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
Liegenschaftsvermögen Art. 30 Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen, das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sterzing*
Miet- oder Pachtzinse Nicht zutreffend
Raumplanung und Raumordnung Nicht zutreffend
Kontrollen über die Verwaltung und Beanstandungen Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgremien oder andere Gremien mit gleichartiger Funktion Art. 31, Abs. 1 Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

An den Schulen gibt es im Sinne vorn Artikel 74 des Gv.D.Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.

Veröffentlichung der Bestätigungen über die Veröffentlichungspflichten

(Link zu den Bestätigungen)

Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane

Verwaltungs- und Rechnungsprüforgane

 

 

 

Rechnungshof

Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.

Veröffentlichung der Berichte der Kontrollorgane:

Bericht 2024

Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt

 

Erbrachte Dienstleistungen

 

 

 

 

 

Dienstcharta und Qualitätsstandards Art. 32, Abs. 1 Interne Schulordnung (Dienstcharta und Qualitätsstandards)
Sammelklagen Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht
Wartelisten Nicht zutreffend
Verbuchte Kosten Art. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 10, Abs. 5
Nicht zutreffend
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen Art. 32, Abs. 2, Buchst. b Durchschnittsdauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen.
Onlinedienste In Bearbeitung
Zahlungen der Verwaltung Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung Art. 33 Indikator zum Zahlungsverhalten

Dreimonatlicher Pünktlichkeitsindikator der Zahlungen

IBAN und elektronische Zahlungen Art. 36 Kontodaten der Schule

Alle Einzahlungen an die Schule erfolgen über das System „PagoPa“ (Verlinkung zum PagoPa-Portal)

Zahlungen nach Ausgabenkode Art. 4-bis Zahlungen nach Ausgabenkode
Weitere Inhalte Bürgerzugang

 

Vorbeugung der Korruption

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. Marz 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.

* = externer Link