Covid-Info

Hier finden Sie zusammengefasst die jeweils aktuellen Bestimmungen im Zusammenhang mit den Covid-Maßnahmen.

Beachten Sie bitte, dass sich zur Zeit die Auflagen immer wieder ändern.

20.04.2022: Ärztliche Bescheinigungen nach Abwesenheiten nicht mehr erforderlich
– infolge der Beendigung des Notstandes wird mitgeteilt, dass ab dem 20. April keine ärztlichen Bescheinigungen mehr für die Wiederaufnahme in die Schule nach dem Fernbleiben von der Schule erforderlich sind.

 

Regelung bei positiven Testergebnissen in einer Klasse (letzte Aktualisierung 11.02.2022)

 bis zu 4 (Grundschule)
bzw. 2 (Mittelschule)
positiven Fällen
innerhalb von 15 Tagen in einer Klasse
alle Schüler*innen (außer den Positiven) besuchen weiterhin den Präsenzunterricht alle Schüler*innen und Lehrpersonen der Klasse tragen für die Dauer von 10 Tagen eine FFP2 Maske
ab dem 5. (GS)
bzw. dem 2. (MS)
Fall
im Abstand von 5 Tagen in einer Klasse
Schüler*innen die seit weniger als 120 Tagen vollstänbdig geimpft oder geneseen sind und Schüler*innen die am Screening mittels Nasenflügeltest teilnehmen besuchen weiterhin in Präsenzuunterricht.

Die übrigen Schüler *innen gehen in Fernunterricht und können wenn symptomfrei nach 5 Tagen mit einem negativen Test zurück in die Schule.

Für Schüler*innen, die (bereits vor Auftreten des Falls) kontinuierlich am Monitoring teilnehmen, reicht auch ein zuhause selbst durchgeführter Test mit einer entsprechenden Eigenerklärung nach folgender Vorlage Eigenerklärung durchgeführter Selbsttest

alle Schüler*innen und Lehrpersonen der Klasse tragen für die Dauer von 10 Tagen eine FFP2 Maske
hier die betreffende
Dringlichkeitsmassnahme des Landeshauptmanns Nr. 6 vom 04.02.2022

 

Für die Quarantäne von engen Kontakten gilt weiterhin jene aus dem öffentlichen Bereich, das heißt
wenn im Haushalt eine Kontaktperson positiv getestet wurde, gilt für den Schüler/die Schülerin oder Lehrperson:

  • Keine Quarantäne, wenn er/sie keine Symptome hat UND in den letzten 120 Tagen vollständig geimpft oder genesen ist, oder die Boster-Impfung erhalten hat.
  • 5 Tage Quarantäne, wenn er/sie keine Symptome hat UND eine Impfung vor mehr als 120 Tagen aber einen noch gültiger Greenpass hat
  • 10 Tage Quarantäne, ohne oder vor weniger als 14 Tagen abgeschlossen Impfung/Genesung

Bei außerhalb der Schule positiv getesteten Kontaktpersonen (Geschwister, Eltern … andere Personen im Haushalt) ist es Zuständigkeit und Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, gemäß den allgemeinen Quarantäneregeln im öffentlichen Bereich zu handeln bzw. je nach Impfstatus die von der Epidemiologischen Überwachungseinheit ausgesprochene Quarantäne einzuhalten.

 Presseinformation zum Wiedereintritt in die Schule vom 21.01.2022
Schülertransporte

Für die Fahrten von Schülern ab 12 Jahren von Wohnort zur Schule und zurück gelten auch für öffentliche Verkehrsmittel wieder die 3G Regeln. Die Schüler können also bei fehlender Impfung/Genesung auch mit einem negativen Test die Verkehrsmittel benutzen. Für alle anderen Fahrten unterliegen sie den allgemeinen Regeln für den öffentlichen Nahverkehr.

siehe dazu die 598323_Dringlichkeitsmassnahme_Ordinanza_Nr7_09.02.2022

Bei Einreise aus dem Ausland (letzte Aktualisierung 11.02.2022)

Bei Einreise aus einem Nicht-EU Land gilt in der Regel eine Quarantäne von 10 Tagen. Außerdem müssen sich alle Einreisenden mittels Online-Formulat registeren und sowohl bei der Einreise als auch am Ende der Quarantäne einen PCR oder Antigen-Test machen.
Für Geimpfte und Genesene (nicht älter als 120 Tage) entfällt unter bestimmten Umständen dei Quarantäne. Für den Wiedereintritt in die Schule ist auf jeden Fall ein offizieller negativer Antigen- oder PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nähere aktuelle Informtionen finden Sie auf der Seite https://infocovid.viaggiaresicuri.it

auf der Sie die genauen Bestimmungen für jedes Herkunftsland überprüfen können.